Mag. Franz Doppelhofer
Rechtsanwalt
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Wie betrüge ich meinen Steuerberater?  Drucken 
Vielen Steuerberatern ist es schon passiert, dass ein von ihnen betreutes Unternehmen insolvent wurde. Oft sind sie selbst unter den Gläubigern, da sie nicht alle Leistungen bezahlt erhalten haben. Manch einer ärgert sich über den (ehemaligen) Kunden und fühlt sich um sein Honorar betrogen. Zu Recht?

Eine Grazer Steuerberatungskanzlei hat eine Strafanzeige gegen einen Mandanten von mir erstattet, weil er als Geschäftsführer einer von ihr betreuten GmbH die Verantwortung dafür zu tragen haben soll, dass Steuerberatungsleistungen im Rechnungsbetrag von € 24.465,24 unbezahlt geblieben sind. Die Polizei hat ermittelt und die Staatsanwaltschaft Graz hat Anklage wegen schweren Betruges erhoben.

Das Gericht (Landesgericht für Strafsachen Graz) ist allerdings meiner Argumentation gefolgt: Wer Steuerberatungsleistungen im Wert von über € 20.000,00 erbringt muss wissen, wie es um die betreute Firma steht. Der Steuerberater kann nicht darüber getäuscht werden, ob der Kunde zahlungsfähig ist, oder nicht. Wer sonst, als der Steuerberater soll wissen, wie es um das Unternehmen bestellt ist? Resultat: Freispruch