Mag. Franz Doppelhofer
Rechtsanwalt
Mag. Franz Doppelhofer
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Geh am Straßenrand!  Drucken 
altFußgänger müssen auf der Straße den Fahrbahnrand benutzen, sonst begehen sie eine Verwaltungsübertretung und machen sich strafbar. Und wenn der Enkel seine Oma anzeigt, weil sie nicht ganz links gegangen ist, beginnen die Mühlen des Gesetzes zu mahlen.

Es gibt Dinge, die glaubt man nicht.

Knapp außerhalb von Graz lebt eine sehr betagte Dame, die vor ein paar Jahren ihrem Enkel ihre Liegenschaft geschenkt hat. Sie ist in ihrem kleinen Häuschen auf dem Grundstück geblieben, er hat unmittelbar daneben ein neues, großes Wohnhaus errichtet. Dankbarkeit kennt er nicht, und so ist seine Oma mit verschiedensten Anzeigen bei allen möglichen Behörden konfrontiert. Er will ihr einen Sachwalter bestellen lassen, schickt ihr die Baupolizei oder die Feuerpolizei auf den Hals, oder - wie vor kurzem - dreht ihr das Wasser ab.


Vor nicht allzu langer Zeit ist sie auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zum Grundstück Richtung Hauptstraße gegangen. Die Zufahrt ist eine Sackstraße mit drei Anrainern, ca. 100 m lang, 3,5 m breit und schnurgerade. Der Enkel hat seine Oma samt der Einkaufstasche, die sie hinter sich hergezogen hat, fotografiert und die zuständige Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, eine Strafe wegen Übertretung des § 76 StVO auszusprechen.

Die Behörde hat tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Oma mit blauem Rückscheinbrief zu einer Stellungnahme aufgefordert. Über meine Intervention wurde allerdings lediglich eine Ermahnung ausgesprochen.