| Rat & Tat |
Kaution bei Mietverträgen:Die Kaution ist jedenfalls zu verzinsen. Dies unabhängig davon, ob ein Sparbuch oder Bargeld übergeben wurde. Der Zinssatz richtet sich nach der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mietvertrag. (OGH 16.12.1986, 5 Ob 88/85) Beispiel: Bei dreimonatiger Kündigungsfrist ist die Kaution so zu verzinsen, als ob sie während der gesamten Laufzeit des Vertrages jeweils auf drei Monate gebunden auf einem Sparbuch gelegen wäre. Lenkererhebung bei Verkehrsdelikten: Die früher oft und gerne praktizierte Bekanntgabe eines möglichst weit weg lebenden Ausländers als Lenker führt immer seltener zum Erfolg. Die Bezirkshauptmannschaften sind dazu übergegangen, konkrete Beweise zumindest für den Aufenthalt des Ausländers zum Vorfallszeitpunkt in Österreich zu verlangen. Dies geht bis zu Anfragen im Heimatstaat über Konsulate und Botschaften. Telefonieren am Steuer:Hat Ihr Handy eine Diktierfunktion? Sie dürfen zwar als Lenker nicht telefonieren, vom diktieren steht aber (noch) nichts im Gesetz. |

Kaution bei Mietverträgen:
Telefonieren am Steuer: